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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der net positive ventures GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden über die Erbringung von Beratungsleistungen, Workshops und der Entwicklung von Software Prototypen oder Demo Anwendungen. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden von diesen AGB nicht erfasst und kommen nicht zustande.
  2. Vorrang individueller Abreden: Individuelle Vertragsabreden (einschließlich etwaiger Leistungsverzeichnisse oder Angebote des Auftragnehmers) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
  3. Entgegenstehende Bedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Leistungsarten: Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung folgende Leistungen: (a) Beratungsdienstleistungen, (b) Workshops und (c) Entwicklung von Software Prototypen oder Demo Anwendungen. Der konkrete Leistungsumfang sowie ggf. Zwischenergebnisse und Meilensteine werden im individuellen Vertrag oder Angebot festgelegt.
  2. Kein Endprodukt bei Prototypen: Software Prototypen und Demo Anwendungen sind nicht für den produktiven Einsatz bestimmt. Sie dienen ausschließlich der Demonstration oder Konzeptvalidierung. Eine Gewähr, dass ein Prototyp dauerhaft frei von Mängeln funktioniert oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist, wird nicht übernommen.
  3. Keine Produktverantwortung: Der Auftragnehmer übernimmt für gelieferte Prototypen oder konzeptionelle Vorarbeiten keine Produktverantwortung. Eine Weiterentwicklung zum produktiven System ist nicht geschuldet.
  4. Separater Vertrag für Individualentwicklungen: Leistungen, die über ein Prototyping hinausgehen, bedürfen eines gesonderten Vertrages.
  5. Dienstleistungscharakter: Empfehlungen oder Einschätzungen des Auftragnehmers sind – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindlich; die Entscheidung über deren Umsetzung obliegt allein dem Kunden.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Vergütungshöhe: Die Vergütung wird im Vertrag oder Angebot festgelegt und versteht sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Fälligkeit: Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen oder Abschlagszahlungen zu stellen.
  3. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB). Der Auftragnehmer kann Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.
  4. Zurückbehaltung und Aufrechnung: Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten.

§ 4 Spesen und Reisekosten

  1. Erstattung: Der Kunde erstattet dem Auftragnehmer notwendige Reise und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen gegen Nachweis.
  2. Reisezeit: Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden vergütet oder pauschaliert, sofern vertraglich vereinbart.
  3. Abstimmung: Reisen und Kosten werden nach Möglichkeit vorab mit dem Kunden abgestimmt.

§ 5 Termine, Absage und Verschiebung

  1. Termineinhaltung: Vereinbarte Termine werden nach bestem Bemühen eingehalten; bei Verhinderung wird unverzüglich informiert.
  2. Absage durch den Kunden:
    • 14 Tage vorher: kostenfrei (zzgl. nicht stornierbarer Auslagen)
    • 14 – 7 Tage: 50 % der Vergütung
    • < 7 Tage: 100 % der Vergütung
  3. Verschiebung: Kurzfristige Verschiebungen können wie Absagen behandelt werden, wenn keine anderweitige Auslastung möglich ist.
  4. Absage durch den Auftragnehmer: Ersatztermin oder Erstattung bereits gezahlter Vergütung; weitergehende Ansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Bereitstellung von Informationen: Der Kunde stellt alle erforderlichen Daten, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
  2. Arbeitsumgebung: Der Kunde sorgt für geeignete Arbeitsbedingungen vor Ort.
  3. Folgen fehlender Mitwirkung: Leistungsfristen verlängern sich; Mehraufwände können berechnet werden; Haftung für Verzögerungen ist ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Urheberrecht: Alle Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
  2. Einfache Nutzungsrechte: Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung und ausschließlich für die im Vertrag vereinbarten Zwecke.
  3. Assets aus Workshops: Handouts, Präsentationsfolien, Audio-/Video-Mitschnitte und sonstige Workshop-Materialien dürfen nur intern genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Bearbeitung ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
  4. Prototypen: Nutzungsrechte an Prototypen sind auf Test- und Demonstrationszwecke beschränkt; produktive Nutzung nur nach separater Vereinbarung.
  5. Kennzeichenschutz: Urheber- oder Markenhinweise dürfen nicht entfernt werden.

§ 8 Vertraulichkeit

  1. Geheimhaltungspflicht: Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich.
  2. Ausnahmen: Öffentlich bekannte oder rechtmäßig erlangte Informationen sind ausgenommen.
  3. Dauer: Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 9 Referenzen und Eigenwerbung

  1. Nennung als Referenz: Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie eine kurze Projektbeschreibung des Kunden als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und anderen Werbematerialien zu verwenden, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
  2. Vertrauliche Inhalte: Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden sowie vertrauliche Projektdetails werden nicht veröffentlicht.
  3. Widerruf: Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung zur Referenznennung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

§ 10 Drittleistungen und Tools

  1. Einsatz von Drittsoftware: Kostenpflichtige Drittleistungen werden dem Kunden weiterberechnet; Open Source Lizenzen werden beachtet.
  2. Haftungsausschluss: Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler von Drittsoftware, sofern ihn kein Verschulden trifft.
  3. Management Fee: Bei Unterbeauftragung kann Management-Gebühr von 10% erhoben werden.

§ 11 Unterauftragnehmer

Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für deren Handeln verantwortlich; Geheimhaltungspflichten werden weitergegeben.

§ 12 Haftung und Gewährleistung

  1. Unbeschränkte Haftung: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
  2. Begrenzte Haftung: Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf typische Schäden.
  3. Prototypen-Haftung: Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden; keine Haftung für produktive Verwendung.
  4. Gewährleistungsausschluss: Prototypen werden "as is" geliefert.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Rechtswahl: Deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand: Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist; alternativ ist der Auftragnehmer berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Schriftform: Änderungen bedürfen der Schriftform; Textform reicht nicht.
  4. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt; Vertrag bleibt im Übrigen gültig.

Stand: 07. Mai 2025